Fast wäre ein Mountainbiker im Allenberger Forst bei Oberwittelsbach einer Falle zum Opfer gefallen. Ein Unbekannter hat Nägel in den Boden gesteckt.

Ein Kommentar

  1. Wie kommt die Polizei Aichach darauf zu behaupten, dass Rückewege oder wie im vorliegenden Fall Trampelpfade abseits der angelegten Waldwege nicht für das Befahren mit dem Fahrrad geeignet sind?
    Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert diese Behauptung?
    Hier nochmal ein Link zur Rechtslage in Bayern:
    https://dimb.de/aktivitaeten/open-trails/rechtslage/308-die-rechtslage-in-bayern
    und ein paar Anmerkungen zum „geeigneten Weg“:
    https://dimb.de/images/stories/pdf/publikationen/Anmerkungen_zum_Urteil_des_BayVGH_Muenchen_vom_17.01.1983_Az._9_B_80_A_965.pdf

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